Ab Mittwoch, dem 24. November 2021, gilt für den Unterricht in Ballett und Contemporary Dance die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sechs Jahren sowie alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wenn diese für den Schulbetrieb regelmäßig getestet werden.

Für alle anderen gibt es nun einen “2G-Check-In”. 😉 Liebe Tänzer*innen, bitte zeigt mir dafür VOR Beginn jeder Unterrichtsstunde Euren entsprechenden Nachweis und denkt auch an ein Ausweisdokument.

2G im Tanzunterricht