Ab Sonntag, dem 12. September 2021, gilt im Landkreis Stade die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Indoor-Sport und somit auch für unseren Ballettunterricht und Contemporary-Dance-Unterricht.

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. die noch nicht eingeschult sind, sind von dieser Regel ausgenommen.

Für alle anderen gibt es jetzt einen “3G-Check-In”. 😉 Liebe Tänzer*innen, bitte zeigt mir dafür VOR Beginn der Unterrichtsstunde Euren entsprechenden Nachweis:

GEIMPFT = 2. Impfung (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna) bzw. 1. Impfung (Johnson & Johnson) liegt mindestens 14 Tage zurück. Bei Genesenen gilt dieses sofort und bereits nach einer Impfung.

GENESEN = Positiver PCR-Test liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück.

GETESTET = Negatives Testergebnis aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke, das maximal 24 Stunden zurückliegt (bei PCR-Testung maximal 48 Stunden).

Tänzer*innen, die nicht als geimpft oder genesen gelten, jedoch zur Schule gehen und aus diesem Grund in der Woche regelmäßig getestet werden, brauchen nicht zusätzlich zu einem Testzentrum o.ä. gehen.

3G Regel