Für den Unterricht in Ballett und Contemporary Dance gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, die 2Gplus-Regel (ab 18 Jahren) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen (ab 14 Jahren). Beim Tanzen darf die FFP2-Maske abgenommen werden. Wer auch beim Tanzen eine Maske tragen möchte, kann im Tanzsaal auch auf eine OP-Maske wechseln. Für das Treppenhaus, den Flur usw. braucht Ihr jedoch eine FFP2-Maske.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2Gplus-Regel ausgenommen, Jugendliche jedoch nicht von der FFP2-Maskenpflicht.

Alle Personen über 18 Jahren benötigen für jeden Besuch der Ballettschule Buxtehude weiterhin einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und einen Nachweis über eine “Boosterimpfung” oder einen negativen Corona-Test. Hierbei gelten nur zertifizierte Schnelltests aus Testzentren oder Apotheken, 24 Stunden gültig, bzw. PCR-Tests, 48 Stunden gültig. Selbsttests reichen nicht aus. Bitte denkt auch an ein Ausweisdokument.

2Gplus im Tanzunterricht