Für die Nutzung von Sportanlagen – und somit auch für den Unterricht in Ballett und Contemporary Dance – gilt für alle Personen ab 14 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen. Beim Tanzen darf die FFP2-Maske abgenommen werden. Wer auch beim Tanzen eine Maske tragen möchte, kann im Tanzsaal auch auf eine OP-Maske wechseln. Für das Treppenhaus, den Flur usw. braucht Ihr jedoch eine FFP2-Maske.

Für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren reicht eine OP-Maske aus, die ebenfalls beim Tanzen abgenommen werden darf.